Coronaschutzverordnung NRW
Infizierte müssen sich, sobald sie ein positives Testergebnis haben, für zehn volle Tage in Isolierung begeben. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest (Bürgertest) oder PCR-Test erforderlich. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand,…