Satzungsauszug
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
3.2 Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Geschäftsführenden Vorstand.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
4.2 Der Austritt aus dem Verein erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Halbjahresende an den Geschäftsführer.
Zuständig für Austritte ist unser 1. Geschäftsführer Dieter Brall, der auch Namensänderung, Wohnungswechsel oder Änderung der Kontonummer mitzuteilen sind.
Beiträge und Aufnahmegebühr
Die Beiträge werden halbjährlich am 01.01. und am 01.07. oder jährlich am 01.01. für das laufende Jahr eingezogen. Der Einzug der Beiträge bis zu diesem Termin sowie der Aufnahmegebühr erfolgt sofort.
Grundbeitrag monatlich | einmalige Aufnahmegebühr | |
Kinder (bis 14 Jahre) | 4,00 € | 8,00 € |
Jugendliche (15 - 17 Jahre) | 4,50 € | 8,00 € |
Erwachsene | 6,00 € | 8,00 € |
Kinderschwimmen | 3,50 € zusätzlich |